Gutachten

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man sich gerne über eine Sache zuerst „anonym“ informieren möchte. Unsere Homepage ist bemüht Ihnen diese „anonyme“ Informationsbeschaffung so detailliert wie möglich zu bieten. 

Gutachten für private Zwecke

Wie viel ist mein Haus oder meine Eigentumswohnung eigentlich wert? Diese Frage stellen sich sicher alle Immobilienbesitzer, wenn sie diese verkaufen wollen. Nicht nur im Falle des Verkaufes, auch beim Erwerb einer Immobilie, im Falle einer Schenkung oder anderweitigen Überlassung (z.B. Nießbrauch oder Wohnrecht), steht der Wert der Immobilie im Vordergrund.

Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Gründen, weshalb Eigentümer den Wert Ihrer Immobilie ermitteln lassen möchten. Die Herangehensweise und der nötige Umfang der Wertermittlung kann daher auch sehr verschieden sein.

Fachwissen, Erfahrung und Sorgfalt sind in jedem Falle die Grundlage um Ihren Immobilienbesitz kompetent zu bewerten!

 

Selbstverständlich bin ich dabei stets bemüht, den für Sie effektivsten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg zu beschreiten.

Gerichtsfeste Gutachten

Gerichtliche Streitigkeiten im Bereich Zivilrecht (vorwiegend Familienrecht) sind vielfältig und werden meist durch Unstimmigkeiten bei der Bemessung der Vermögenswerte (hier Wert der Immobilie) ausgelöst. Können sich in einem solchen Fall die beiden Parteien nicht auf einen Wert einigen, muss in der Regel ein Gericht entscheiden.

Grundlage für die gerichtliche Entscheidung ist dann ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, welches von einem ISO/IEC 17024 zertifizierten, oder öffentlich bestellten Sachverständigen erstellt wurde.

Alle anderen Gutachtenformen, welche eben nicht von der vorgenannten Berufsgruppe erstellt wurde, werden von den jeweiligen Parteivertretern (Anwälte) in der Regel abgelehnt und somit in der Folge dann auch vom Gericht.

 

Ich fertige für Sie gerichtsfeste Gutachten gemäß § 194 BauGB incl. Berücksichtigung von Rechten und Belastungen an Grundstücken.

Gutachten für das Finanzamt

Bei Schenkung oder Erbe entstehen, falls ein gesetzlicher Freibetrag überschritten wird, Steuerforderungen des Staats. Das Finanzamt bestimmt in diesem Fall den Wert der Immobilie auf Grundlage des Bewertungsgesetzes (BewG). Diese sog. Bedarfsbewertung ist ein einfaches, starres Verfahren, das nicht auf alle wertrelevanten Details einer Immobilie eingeht. Auf Grund bereits erstellter Gutachten für den Nachweis des gemeinen Werts sind uns die „Schwachstellen“ des BewG bekannt. Basierend auf denen von uns anerkannten Gutachten haben wir genügend Sachkenntnis darüber, welche Wertansätze vom Finanzamt akzeptiert werden und welche nicht.